Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Michaela Rüdiger, handelnd unter „Audiogästebuch Expert“, Schulstraße 12, 09232 Hartmannsdorf (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen Verkauf und Vermietung von modifizierten Hardware-Systemen sowie Umbau und Reparatur von beigestellten Bestandsgeräten (z. B. Telefoneinheiten).
Der Anbieter tritt hierbei primär als Dienstleister für die technische Modifikation von bereits im Verkehr befindlichen Hardware-Komponenten auf. Die genutzten Gehäusestrukturen dienen der Aufnahme und dem Schutz dieser technischen Modifikationen.
Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer (§ 14 BGB) handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen im Online-Shop ist unverbindlich. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Ausführung der Leistung (Versand der Ware / Beginn des Umbaus) zustande.
§ 3 Preise und Kleinunternehmerstatus
Sämtliche Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und nicht ausgewiesen. Versandkosten werden, sofern nicht als inklusive deklariert, gesondert berechnet.
II. Bereitstellung und Verkauf modifizierter Hardware
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Die überlassenen Systeme und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe der Ware über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über (§ 447 BGB).
III. Vermietung (Event-Service)
§ 5 Mietzeitraum und Rücksendung
Der Mieter verpflichtet sich, das bereitgestellte System spätestens am ersten Werktag nach dem vereinbarten Event-Termin versichert an den Anbieter zurückzusenden. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Anbieter die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung und etwaiger Mietausfallschäden vor.
§ 6 Haftung des Mieters und Reinigung
Der Mieter haftet für Schäden an den modifizierten Hardware-Komponenten und Gehäusen, die über die übliche Abnutzung hinausgehen. Bei extremer Verschmutzung des Geräts oder des Zubehörs wird eine Reinigungspauschale von 25,00 € erhoben.
IV. Umbau und Reparatur (Werkverträge)
§ 7 Mitwirkungspflicht und Versandrisiko
Der Kunde sendet das umzubauende oder zu reparierende Bestandsgerät (beigestellte Hardware) auf eigene Kosten und Gefahr an den Anbieter. Der Kunde trägt das Risiko für Schäden auf dem Transportweg zum Anbieter.
§ 8 Risikoanalyse bei beigestellten Altgeräten
Hinweis zum Materialrisiko: Bei Umbau oder Reparatur von beigestellten Altgeräten haftet der Anbieter nicht für Schäden (z.B. Gehäusebrüche oder Materialabsplitterungen), die aufgrund von Materialermüdung, Alterung oder unsichtbaren Vorschäden beim Öffnen oder technischen Bearbeiten entstehen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der technische Eingriff zur Umrüstung auf eine Aufnahmefunktion irreversibel ist.
§ 9 Kostenvoranschläge und Vergütung
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Ergibt sich während der Reparatur, dass die Kosten den Voranschlag um mehr als 15 % überschreiten, wird der Kunde informiert.
§ 10 Abnahme und Pfandrecht
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe/Versand des modifizierten Geräts. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt wegen eines erheblichen Mangels rügt.
Dem Anbieter steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den vom Kunden in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu (§ 647 BGB). Holt der Kunde das Gerät nach Fertigstellung und zweifacher Mahnung nicht innerhalb von 3 Monaten ab, ist der Anbieter zur Verwertung berechtigt.
V. Gewährleistung, Widerruf und Haftung
§ 11 Mängelhaftung (Gewährleistung)
- B2C: 24 Monate auf Neuware-Komponenten. Auf modifizierte Gebrauchtware oder reine Umbauleistungen an beigestellter Hardware wird die Frist auf 12 Monate verkürzt.
- B2B: 12 Monate auf Neuware-Komponenten. Bei Modifikationen an Kunden-Hardware oder Gebrauchtgeräten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 12 Widerrufsrecht
Informationen zum Widerruf findest du in der Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei individuellen Umbauleistungen nach Kundenspezifikation (Customizing) und bei termingebundenen Mietverträgen für Events.
§ 13 Haftungsbegrenzung und Datensicherung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Audiodaten auf eingeschickten oder überlassenen Geräten wird keine Haftung übernommen; die finale Datensicherung der Aufnahmen obliegt allein dem Kunden bzw. Mieter nach Rückerhalt der Hardware.
VI. Schlussbestimmungen
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Anbieters (Hartmannsdorf).